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   ArbG Gelsenkirchen, 14.09.2010 - 4 Ca 983/10   

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https://dejure.org/2010,53413
ArbG Gelsenkirchen, 14.09.2010 - 4 Ca 983/10 (https://dejure.org/2010,53413)
ArbG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 14.09.2010 - 4 Ca 983/10 (https://dejure.org/2010,53413)
ArbG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 14. September 2010 - 4 Ca 983/10 (https://dejure.org/2010,53413)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung der Hinterbliebenenrente aufgrund der sog. "Spätehe" hinsichtlich Diskriminierung wegen Alters; Gewährung von Witwenrente bzgl. Bezugs von Versorgungsleistungen an den verstorbenen Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Eheschließung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 457/04

    Wirksamkeit einer Spätehenklausel

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 14.09.2010 - 4 Ca 983/10
    Dies berechtigt ihn auch, die Hinterbliebenenversorgung von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig zu machen und Gruppen von Arbeitnehmern, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von der Hinterbliebenenversorgung auszuschließen (BAG, 3AZR 99/01, EzA § 1 betriebliche Altersversorgung, Hinterbliebenenversorgung Nr. 10; BAG, 3AZR 457/04, BAGE 115, 317).

    Dies rechtfertigt es, dem Arbeitgeber, insbesondere bei der Hinterbliebenenversorgung, das Recht zuzugestehen, zusätzliche Risiken zu begrenzen, um sie besser kalkulierbar zu halten (BAG 3 AZR 457/04, BAGE 115, 317).

    Die Lebensgestaltung des Arbeitnehmers nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, auf dem die Versorgungszusage beruht, kann der Arbeitgeber bei der Abgrenzung seiner Leistungspflicht unberücksichtigt lassen (BAG 3 AZR 457/04, BAGE 115, 317).

  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 47/08

    Innerbetriebliche Stellenausschreibung - mittelbare Benachteiligung wegen des

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 14.09.2010 - 4 Ca 983/10
    In einem solchen Fall fehlt es bereits an der tatbestandlichen Voraussetzung einer mittelbaren Benachteiligung (BAG, 1 ABR 47/08, DB 2010, 284).
  • BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 100/07

    Hinterbliebenenversorgung geschiedener Ehepartner

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 14.09.2010 - 4 Ca 983/10
    Voraussetzung hierzu wäre auch, dass die Klägerin nachvollziehbare Angaben zu einer Bedürftigkeit im Sinne des § 6 Abs. 3 der Leistungsordnung A machte (vgl. BAG, Urteil vom 15.07.2008, 3 AZR 100/07, APNr. 25 zu § 1 betriebliches Altersversorgungsgesetz, Hinterbliebenenversorgung).
  • LAG Hamm, 15.02.2011 - 9 Sa 1989/10

    Ausschluss der Witwenversorgung durch Spätehenklausel des Essener Verbandes;

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 14.09.2010, Az. 4 Ca 983/10, wird zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht hat die Kläger mit Urteil vom 14.09.2010, Az. 4 Ca 983/10, abgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, 1. Das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen, Aktenzeichen 4 Ca 983/10 vom 14. September 2010 wird geändert.

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