Rechtsprechung
ArbG Gelsenkirchen, 14.09.2010 - 4 Ca 983/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung der Hinterbliebenenrente aufgrund der sog. "Spätehe" hinsichtlich Diskriminierung wegen Alters; Gewährung von Witwenrente bzgl. Bezugs von Versorgungsleistungen an den verstorbenen Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Eheschließung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 14.09.2010 - 4 Ca 983/10
- LAG Hamm, 15.02.2011 - 9 Sa 1989/10
- BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 707/11
- BAG - 3 AZN 504/11 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 457/04
Wirksamkeit einer Spätehenklausel
Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 14.09.2010 - 4 Ca 983/10
Dies berechtigt ihn auch, die Hinterbliebenenversorgung von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig zu machen und Gruppen von Arbeitnehmern, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von der Hinterbliebenenversorgung auszuschließen (BAG, 3AZR 99/01, EzA § 1 betriebliche Altersversorgung, Hinterbliebenenversorgung Nr. 10; BAG, 3AZR 457/04, BAGE 115, 317).Dies rechtfertigt es, dem Arbeitgeber, insbesondere bei der Hinterbliebenenversorgung, das Recht zuzugestehen, zusätzliche Risiken zu begrenzen, um sie besser kalkulierbar zu halten (BAG 3 AZR 457/04, BAGE 115, 317).
Die Lebensgestaltung des Arbeitnehmers nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, auf dem die Versorgungszusage beruht, kann der Arbeitgeber bei der Abgrenzung seiner Leistungspflicht unberücksichtigt lassen (BAG 3 AZR 457/04, BAGE 115, 317).
- BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 47/08
Innerbetriebliche Stellenausschreibung - mittelbare Benachteiligung wegen des …
Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 14.09.2010 - 4 Ca 983/10
In einem solchen Fall fehlt es bereits an der tatbestandlichen Voraussetzung einer mittelbaren Benachteiligung (BAG, 1 ABR 47/08, DB 2010, 284). - BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 100/07
Hinterbliebenenversorgung geschiedener Ehepartner
Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 14.09.2010 - 4 Ca 983/10
Voraussetzung hierzu wäre auch, dass die Klägerin nachvollziehbare Angaben zu einer Bedürftigkeit im Sinne des § 6 Abs. 3 der Leistungsordnung A machte (vgl. BAG, Urteil vom 15.07.2008, 3 AZR 100/07, APNr. 25 zu § 1 betriebliches Altersversorgungsgesetz, Hinterbliebenenversorgung).
- LAG Hamm, 15.02.2011 - 9 Sa 1989/10
Ausschluss der Witwenversorgung durch Spätehenklausel des Essener Verbandes; …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 14.09.2010, Az. 4 Ca 983/10, wird zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht hat die Kläger mit Urteil vom 14.09.2010, Az. 4 Ca 983/10, abgewiesen.
Die Klägerin beantragt, 1. Das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen, Aktenzeichen 4 Ca 983/10 vom 14. September 2010 wird geändert.